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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C.E.N.T.! Projektmanagement Markus Langguth (nachfolgend C.E.N.T.! genannt) regeln die Erbringung festgelegter Dienstleistungen durch C.E.N.T.!. 
Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistung durch C.E.N.T.! zu verstehen. Service wird in Form von Dienstleistung erbracht werden. Dienstleistungen werden in der Regel im Vertragsdokument als solche ausgewiesen.

1.2 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Angebotes durch den Auftraggeber und C.E.N.T.! oder - soweit eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist - mittels Bestellung des Auftraggebers und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch C.E.N.T.! beim Auftraggeber, spätestens jedoch mit Erbringung der Services, zustande.
Vertrag, Bestellschein und Auftragsbestätigung werden nachfolgend als "Auftragsdokument" bezeichnet.

1.3 Bis zu einer Änderung gelten diese AGB für alle nachfolgenden Bestellungen des Auftragsgebers. 

1.4 Weitere Bedingungen für Services können sich aus Dokumenten ergeben, die von C.E.N.T.! bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.

1.5 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Der für einen Service zu bezahlende Preis richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Gebührenarten: Leistungsvergütung auf Zeit oder Leistungsvergütung als Festpreis. Es können zusätzliche Kosten berechnet werden (z.B. Reisekosten). C.E.N.T.! wird den Auftraggeber im Einzelfall über derartige zusätzliche Kosten im Voraus informieren.

2.2 Services werden je nach Vereinbarung im Voraus, laufend während des Servicezeitraums oder nach deren Beendigung in Rechnung gestellt.

2.3 Vorausbezahlte Services müssen vom Auftraggeber während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Auftraggeber keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Services.

2.4 C.E.N.T.! kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge für unter diesen Geschäftsbedingungen erbrachten Serviceleistungen durch schriftliche Mitteilung erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungsstellung, zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zum in der Mitteilung genannten Datum wirksam.

2.6 Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - monatlich, jeweils zum Ende eines Kalendermonats oder nach Durchführung der Leistung.

2.7 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann C.E.N.T.! Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.


3. Geschäftspartner

C.E.N.T.! hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. C.E.N.T.! ist weder für die Geschäftstätigkeit des Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Auftraggeber gegenüber macht oder für Produkte und Services, die der Partner unter eigenen Verträgen anbietet.


4. Einsatz von Personal

4.1 Der Auftraggeber und C.E.N.T.! sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich,

4.2 C.E.N.T.! ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.


5. Eigentums- und Nutzungsrechte an Materialien

5.1 C.E.N.T.! spezifiziert die Materialien, die dem Auftraggeber gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang übergeben werden.
Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform, wie z.B. Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und ähnliche Werke, die während der Durchführung der Services entstehen oder bereits vorher bestanden und an denen C.E.N.T.! alle Eigentums- und Nutzungsrechte (einschließlich Copyright) besitzt. Der Auftraggeber erhält eine Kopie dieser spezifizierten Materialien sowie das unwiderrufliche, nicht ausschließliche Recht, Kopien der Materialien innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen und zu verteilen.
Unternehmen ist jede rechtliche Einheit (z. B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50 % besteht.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, den CopyrightVermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie anzubringen, die unter diesen Bedingungen angefertigt wird.
Der Auftraggeber stellt C.E.N.T.! und Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe von hergestellten Materialien zur Bearbeitung gemäß vorgenannten Absatz entstehen.


6. Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.


7. Kündigung

7.1 Der Auftraggeber und C.E.N.T.! können einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen - auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist - nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.

7.2 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Serviceleistungen sowie die bis dahin gelieferten Materialien (im Falle der außerordentlichen Kündigung aus einem von C.E.N.T.! zu vertretenden Grund nur diejenigen Materialien, die für den Auftraggeber nutzbar sind) zu bezahlen sowie C.E.N.T.! sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

7.3 Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort; dies gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.


8. Haftung

8.1 C.E.N.T.! haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8.2 C.E.N.T.! haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn C.E.N.T.! über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.

8.3 Im Falle des Verzugs erstattet C.E.N.T.! dem Auftraggeber den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Absätze 1 und 2 dieser Ziffer (Haftung).


9. Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

Der Auftraggeber und C.E.N.T.! stimmen darin überein, dass … 

1 … keine der Parteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des anderen oder eines seiner Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen;
2 … der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf
3 … der Schriftverkehr auf elektronischem Wege erfolgen kann, soweit dies unter geltendem Recht zulässig ist.
4 ... jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird;
5 … mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist;
6 … die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen von C.E.N.T.!, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf.
7 … der Auftraggeber nicht berechtigt ist, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen;
8 … der Auftraggeber die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt. Die organisatorische Einbindung der Materialien der C.E.N.T.! in den Betriebsablauf des Auftraggebers ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen,
9 … der Auftraggeber verpflichtet ist, C.E.N.T.! ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ihr ein Recht zur Nutzung daran einzuräumen, damit C.E.N.T.! ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann;
10… der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann C.E.N.T.! - unbeschadet weitergehend gesetzlicher Rechte - Anderungen des Zeitplans und der vereinbarten Preise / Gebühren verlangen. Ferner kann C.E.N.T.! dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen, nach deren Ablauf C.E.N.T.! zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.


10. Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass C.E.N.T.! seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail - Adressen speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Auftraggeber, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung).


11. Geltungsbereich / anwendbares Recht / Sonstiges

11.1 Lieferungen und Leistungen von C.E.N.T.! erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen von C.E.N.T.!. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

11.2 Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können - soweit nicht abweichend vereinbart - nur in Deutschland wahrgenommen oder erfüllt werden.

11.3 Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.

11.4 Gerichtsstand ist Berlin.

11.5 Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.6 Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.

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C.E.N.T.! Projektmanagement - Drosselstr. 18 a - D-50858 Köln
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